Innsbrucker Bundesstraße 67
A-5020 Salzburg
Tel: +43 (662) 825596
Fax: +43 (662) 820030
| Was ein Makler leistet und was ein Makler kostet. |
|
Bei der Vermittlung von Wohnungen in Ein- und Mehrfamilienhäusern sind die Dienste eines vermittelnden Immobilienmaklers unverzichtbar.
Vor allem aber haftet der Immobilienmakler für seine Beratungsleistung und ist dafür mit einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ausgestattet. Die Höhe des Anspruches der Tätigkeit des Immobilienmaklers lässt sich unter anderem auch aus §5 der Immobilienmaklerverordnung, in welcher die Provisionshöchstsätze für die Vermittlung von Immobilien geregelt sind, entnehmen. Dieser verbietet einem Immobilienmakler gegenüber einem Auftraggeber (als solche sind sowohl Mieter als auch Vermieter zu sehen) ausdrücklich das Anbieten einer unentgeltlicher Vermittlungen oder das Anbieten oder Durchführen einer Vermittlung zu Bedingungen, die einer ordnungsgemäßen kaufmännischen Geschäftsführung widersprechen und wertet ein solches Verhalten als standeswidrig. Die Immobilienmaklerverordnung ist eine Durchführungsverordnung zur Gewerbeordnung und wird vom Minister für Wirtschaft, Familie und Jugend erlassen. Sie wurde zuletzt mit Wirksamkeit 01.September 2010 geändert. |